Institutionen der Republik
Senat, Magistrate und cursus honorum: Die politischen Strukturen, die Ciceros Reden, Caesars Berichte und Sallusts Monographien erst verständlich machen.
Der Senat (senātus)
Der Senat war das Zentrum der republikanischen Macht – nicht durch formale Gesetze, sondern durch seine auctōritās (moralische Autorität). Er umfasste ca. 300 (später 600) Mitglieder aus dem Ritterstand und der Nobilität; die Mitgliedschaft war lebenslang. Formal beriet er die Magistrate, in der Praxis lenkte er die Außenpolitik, die Finanzen und die Provinzverwaltung.
Der Leiter der Senatsdebatte war der prīnceps senātūs – der ranghöchste Senator. Augustus übernahm diesen Titel und machte ihn zum Synonym für den Alleinherrscher: prīnceps → Prinzipat.
- senātus cōnsultum: formeller Senatsbeschluss, der Magistraten Handlungsanweisungen gab
- senātus cōnsultum ultimum: Notstandsbeschluss im Ausnahmezustand (u. a. gegen Catilina 63 v. Chr.)
- auctōritās: die moralisch-politische Autorität des Senats – keine Rechtskraft, aber faktisch bindend
Cursus honorum – Die Ämterlaufbahn
Der cursus honorum (wörtlich: „Lauf der Ehrenämter") war die vorgeschriebene Reihenfolge der Staatsämter in der Republik. Nur wer ihn von unten nach oben durchlief, konnte in Rom politische Karriere machen. Jedes Amt war auf ein Jahr beschränkt, kollegial besetzt (mindestens zwei Amtsträger), unbesoldet und hatte imperium (Amtsgewalt) oder potestās (Amtsbefugnis).
| Rang | Amt | Mindestalter | Hauptaufgabe |
|---|---|---|---|
| 1 | quaestor | 30 Jahre | Finanzverwaltung, Begleitung von Prokonsuln |
| 2 | aedīlis (optional) | 36 Jahre | Stadtpflege, öffentliche Bauten, lūdī (Spiele) – populärer Karriereschritt |
| 3 | praetor | 39 Jahre | Rechtsprechung; Kommando einer Provinz nach der Amtszeit |
| 4 | cōnsul | 42 Jahre | Höchstes Amt; Heerführung, Senatsvorsitz, Jahresname |
| außerhalb | cēnsor | – | Alle 5 Jahre; Vermögensschätzung (cēnsus), Senatsliste, Sittenaufsicht |
| Notamt | dictātor | – | Max. 6 Monate in Krisen; absolute Amtsgewalt, kein Einspruchsrecht |
| Plebs | tribūnus plēbis | – | Schutz der Plebejer; intercessiō (Veto) gegen alle Magistrate außer Diktator |
Cicero war 63 v. Chr. Konsul; Caesar 59 v. Chr.; Pompeius hielt mehrere Konsulate und erhielt Sonderbefehle außerhalb des cursus honorum – was ihn politisch attraktiv, aber verfassungsrechtlich problematisch machte.
Begriffe mit imperium
Das Schlüsselwort der römischen Staatsordnung ist imperium: die Befehls- und Zwangsgewalt über Soldaten und Bürger. Es wurde durch Volkswahl erteilt und nach Amtsende abgegeben. Außerhalb des Stadtgebiets (pōmoerium) durfte der Inhaber des imperium Strafen verhängen und Kriege führen; innerhalb der Stadt galten strengere Beschränkungen.
- prōcōnsul: Ex-Konsul, dem imperium für eine Provinz verlängert wird
- prōpraetor: Ex-Prätor mit Provinzkommando
- imperium prōcōnsulāre: Augustus' wichtigster Machtbaustein – Oberkommando über alle Provinzen mit Legionen
Provinzverwaltung
Die Provinzen (prōvinciae) wurden von ehemaligen Magistraten verwaltet, meist für ein Jahr. Publicani (Steuerpächter) zogen Steuern ein und übergaben einen Teil an den Staat. Das System war anfällig für Korruption – Ciceros Verres-Reden (In Verrem) dokumentieren den Missbrauch eines sizilischen Statthalters. Im Prinzipat unterschied Augustus zwischen Kaiserprovinzen (mit Legionen, unter seiner Kontrolle) und Senatsprovinzen (ohne Legionen, durch Prokonsuln verwaltet).