Plinius d. J., Epistulae X,96
An Kaiser Trajan: Wie soll mit Christen in Bithynien verfahren werden? · Schwierigkeit: mittel
Einleitung
Plinius war ca. 111–113 n. Chr. als kaiserlicher Legat in der Provinz Bithynien (Nordwestkleinasien) tätig. In diesem Amt wandte er sich in schwierigen Rechtsfragen an Kaiser Trajan. Brief X,96 ist das älteste außerchristliche Zeugnis, das Gottesdienst und Lebensweise der frühen Christen beschreibt. Plinius schildert, wie er gegen Christen vorgeht, und fragt Trajan um Rat. Trajans Antwort (Brief X,97) ist ebenso historisch bedeutsam. Das Latein von Buch X ist sachlicher und klarer als das der literarischen Bücher I–IX.
Quelle: Plinius Minor, Epistulae X,96 (Auszug). Gemeinfreie Edition (The Latin Library).
Lateinischer Text
Wortschatz-Hilfen
| Wort | Form | Bedeutung |
|---|---|---|
| sollemne est mihi | Idiom | es ist mir zur Gewohnheit / es ist üblich für mich |
| haesitātiō | Nom./Akk. Sg. f. | Zögern, Unsicherheit, Unentschlossenheit |
| cognitiō | Nom./Abl. Sg. f. | Untersuchung, Gerichtsverfahren, Verhör |
| quātenus | Adv./Konj. | wie weit, in welchem Maß |
| discrīmen aetātum | Nom. Sg. n. + Gen. Pl. | Unterschied nach Alter(sgruppen) |
| paenitentia | Dat. Sg. f. | Reue, Umkehr |
| flāgitium | Nom./Abl. Pl. n. | Schandtat, schändliches Vergehen |
| cohaerentia nōminī | PPA + Dat. | dem Namen anhaftend, mit dem Namen verbunden |
Grammatische Hinweise
- Sollemne est mihi … referre (Z. 1): sollemne est + Inf. = unpersönliche Konstruktion; mihi ist Dativus commodi.
- Cognitiōnibus … interfuī numquam (Z. 3): interesse + Dat. – „an … teilnehmen/dabei sein"; numquam verstärkt die Verneinung.
- nesciō quid … soleat (Z. 4): Indirekter Fragesatz – nesciō quid = „ich weiß nicht, was"; Konjunktiv Präsens in abhängigem Satz.
- sitne … an … differat; dētur … an … prōsit; nōmen … an … pūniantur (Z. 5–8): Dreifache indirekte Frage (Zweifelsfragen mit -ne … an) – Plinius listet genau drei Punkte auf, in denen er unsicher ist.
- eī quī omnīnō Chrīstiānus fuerit dēsisse nōn prōsit (Z. 7): Perf. Konj. fuerit (Vorzeitigkeit in der Zweifelsfrage) + Inf. dēsisse (PPF von dēsinere); ob es nützt, aufgehört zu haben.
Übersetzungen
Wörtliche Übersetzung
„Es ist mir zur Gewohnheit, Herr, alles, worüber ich im Zweifel bin, an dich weiterzuleiten. Wer kann nämlich besser mein Zögern lenken oder meine Unwissenheit belehren? An Untersuchungen über Christen habe ich niemals teilgenommen: daher weiß ich nicht, was und in welchem Maß entweder bestraft oder untersucht zu werden pflegt. Und nicht wenig habe ich gezögert: ob es einen Unterschied nach Altersgruppen gebe, oder ob das zarteste Alter sich in nichts von den Älteren unterscheide; ob Reue Nachsicht gewährt werden solle, oder ob es dem, der einmal ganz und gar Christ gewesen ist, nichts nütze, aufgehört zu haben; ob der Name selbst, wenn er frei von Schandtaten ist, bestraft werde, oder die Schandtaten, die dem Namen anhaften, bestraft werden."
Idiomatische Übersetzung
„Es ist meine Gewohnheit, Herr, alles, wobei ich unsicher bin, dir vorzutragen. Wer könnte mein Zögern besser leiten und meine Unkenntnis beheben? An Prozessen gegen Christen habe ich nie teilgenommen – daher weiß ich nicht, in welchem Umfang und wie man gegen sie vorgeht. Nicht unerheblich habe ich geschwankt: ob ein Unterschied nach Alter gemacht werden solle oder ob das zarteste Alter genauso behandelt wird wie Erwachsene; ob Reue Strafnachlass verdiene, oder ob es dem, der einmal wirklich Christ war, gar nichts nütze, es aufgegeben zu haben; ob schon der bloße Name strafbar sei, sofern er ohne strafbare Handlungen bleibt, oder ob nur die mit dem Namen verbundenen strafbaren Handlungen zu verfolgen seien."
Interpretation
Plinius zeigt sich in diesem Brief als gewissenhafter Beamter, der nicht willkürlich, sondern nach Recht und Verfahren handeln möchte. Seine drei Zweifelspunkte – Altersdifferenzierung, Reue, Name vs. Tat – sind juristisch präzise formuliert. Der Brief ist historisch bedeutsam, weil er zeigt, dass es um 112 n. Chr. noch keine einheitliche Rechtspraxis gegenüber Christen gab. Trajans Antwort (X,97) gibt eine berühmte Richtlinie: Christen sollen nicht aktiv verfolgt, aber auf Anzeige hin bestraft werden. Für das Latinum ist der Text wertvoll wegen des sachlichen Amtsstils, der klaren Zweifelsfragen und des historischen Kontexts.
Übungsfragen
- Welche drei juristischen Fragen stellt Plinius in Z. 5–8? Formuliere sie in eigenen Worten.
- Erkläre die Konstruktion sitne … an … differat (Z. 5–6) grammatisch.
- Warum ist dieser Brief historisch bedeutsam für die Geschichte des Christentums?
- Welchen Stil zeigt Plinius in Buch X im Vergleich zu seinen anderen Briefen?
- Was bedeutet nōmen ipsum, sī flāgitiīs careat (Z. 7–8)? Überlege, was Plinius meint.